Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH ist bemüht, ihre Website eezy.nrw im Einklang mit § 12a BGG sowie dem Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die oben genannte Website.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 und der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar. Einige wenige eingebundene Videos und PDF-Dokumente, sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. An der barrierefreien Aufbereitung dieser Inhalte wird im Rahmen der redaktionellen Betreuung kontinuierlich gearbeitet.

Bekannte Einschränkungen

  • Farben, Kontraste
  • ältere PDF-Dokumente

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Video "So funktioniert´s“
  • PDF-Dokumente - ein Teil der auf der Website bereitgestellten PDF-Dokumente, insbesondere ältere Dateien, entsprechenderzeit noch nicht vollständig den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß PDF/UA (ISO 14289-1). Wir sind bestrebt, diese Dokumente sukzessive zu überarbeiten oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmals am 28.06.2025 manuell erstellt.

Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG.

Untersuchte Seiten: www.eezy.nrw

Prüfzeitraum: Juni 2025

letzte Aktualisierung dieser Erklärung: 28.06.2025

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie in unserem Angebot auf Barrieren stoßen, Fragen haben oder Anregungen für Verbesserungen der Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir freuen uns über Ihr Feedback, denn uns ist Ihre Zufriedenheit mit unserem Service sehr wichtig.

Gerne geben wir Ihnen Auskunft zu von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalten.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung von diesbezüglichen Anfragen ist:

VRS GmbH
Deutzer Allee 4
50679 Köln
Telefon: 0221 / 20 80 8 – 0

E-Mail: info@mobil.nrw

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach deinem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d BGG NRW wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhältst du unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de.

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Alternativ können Sie dies auch verweigern.